News vom 01. Februar 2015


Februar 1, 2015
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Mittwoch, 1. Februar 2015

 

Liebe Mitglieder

 

Einladung zur kommenden Generalversammlung (parallel zum postalischen Versand)

Morgen versende ich per Post die Einladungen zur kommenden Generalversammlung vom Freitag, 6. März. Gerne informiere ich Euch auch über den Weg des Newsletter über den Inhalt dieser Einladung:

 

Traktanden

1.         Begrüssung

2.         Protokoll der letzten Generalversammlung vom 7. März 2014

3.         Jahresbericht des Obmanns

4.         Kassenbericht, Bericht der Revisoren

Décharge an den Vorstand und die Revisoren

5.         Budget 2015

6.         Mitgliederbeitrag, Flugstundenpreise, Jahrespauschale

7.         Wahlen: Vorstand, Obmann, Revisoren

8.         Jahresprogramm 2015

9.         Verschiedenes

 

Anträge an die GV sind bis spätestens 10 Tage vor dem Versammlungstermin schrift-lich an den Obmann (HR Mathieu, Dorfstrasse 54, 5512 Wohlenschwil oder e-Mail) zu richten.

Achtung: Da der Gastrobetrieb „Ochsen“ wieder neu auf die Verrechnung von Mietkosten für den Saal verzichtet, werden wir nach zwei Jahren Absenz die Ge-neralversammlung erneut im Saal des Ochsens, Dorfstrasse 32, Lupfig durchfüh-ren.

Der Vorstand und Deine Kollegen freuen sich, auch Dich an der GV zu begrüssen.

 

Provisorisches Jahresprogramm 2015

Die Ausflüge wurden im letzten November anlässlich des speziell dazu angekündigten Cheminée-Höcks von den anwesenden Mitgliedern beraten.

Heinz Rütsche wird dieses Jahresprogramm anlässlich der kommenden Generalversammlung – wie üblich – detailliert vorstellen. Es liegt dann in der Entscheidungs-Kompetenz der Generalversammlung, dieses Jahresprogramm zu genehmigen.

Jahrescheckflug (Reminder)

Bitte denkt daran, den jährigen Jahrescheckflug bis Ende März durchzuführen und mir die Bestätigung dafür zu schicken.

 

Neuer Internet-Auftritt der Motorfluggruppe Birrfeld (Reminder)

Ein Besuch unseres neu gestalteten Internetauftritts unter der Adresse www.mfg-birrfeld.ch lohnt sich!

 

Generelle Anliegen betreffend den Flugbetrieb

Vergesst bitte nicht, die Flugzeuge nach der Benutzung aussen zu reinigen und innen aufzuräumen. Das nachfolgende Mitglied wird sich über dieses pflichtgemässe Verhalten des/der VorgängerIn freuen.

Zur Vermeidung von Falscheintragungen im Flugreisebuch: Konsultiert bitte vor dem Eintragen von etwaigen Mängeln den Flugzeugwart oder den Obmann. Damit soll verhindert werden, dass irrtümlicherweise falsche Eintragungen im Flugreisebuch erfolgen, aufgrund welcher das entsprechende Flugzeug ungerechtfertigterweise „gegroundet“ wird. (Die Rücksprache mit den diesen beiden fachlich versierten Mitgliedern des Vorstandes soll zudem sicherstellen, dass eine berechtigte vorübergehende Stilllegung des Flugzeuges auch wirklich geschieht und die formellen Anforderungen dafür korrekt umgesetzt werden.)